AGB'S zum ONLINE SHOP BLASPISTOLEN
Unsere AGB's können Sie entweder via E-Mail bei uns anfordern , dieses Frame über Ihren Browser ausdrucken
oder unter DOWNLOAD herunterladen.
Unsere E-Mail Adresse lautet: blaspistolen@rieseler.de
Für alle hier getätigten Aufträge gelten ausschließlich unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Hinweise zum Onlinekauf
eShop - Hinweise zum Online-Kauf
Damit Sie beim Kauf über unseren eShop nicht den nach wie vor bestehenden Unsicherheiten des eCommerce unterliegen,gelten für unseren eShop folgende Regelungen :
§1 |
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
§2 |
Durch die Absendung Ihrer elektronischen Anforderung schicken Sie ein verbindliches Angebot, das von uns schnellstmöglich bearbeitet wird.Ein Vertrag über die von Ihnen gewünschten Produkte kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung an Sie zustande.Diese erfolgt sofort nach Auftragsbearbeitung per Fax. |
§3 |
Bei sämtlichen Preisangaben handelt es sich um Netto-Preise ohne Mehrwertsteuer, die jeweils - sofern nicht andere Mengeneinheiten angegeben sind - für 1 Stück gelten.Für den Export kommen auf alle Inlands Preise 20% Aufschlag. |
§4 |
Bei Abgabe unter den angegebenen Verpackungseinheiten behalten wir uns vor, einen Aufschlag in Rechnung zu stellen.Der Mindestrechnungsbetrag liegt bei 100 EUR und 200 EUR fürs Ausland netto Warenwert pro Lieferung.Kleinere Bestellungen (z.B. Ersazteile) werden unter zusätzlicher Berechnung einer anteiligen Service-Gebühr in Höhe von pauschal 25 EUR abgewickelt. |
§5 |
Artikel ohne Preisangabe sowie evtl. Mengenrabatte für größere Stückzahlen fragen Sie bitte bei uns an. |
§6 |
Sonderausführungen werden nicht rabattiert und nicht zurückgenommen. |
§7 |
Die Lieferung erfolgt ab Haan ausschließlich Versand und Verpackung. |
§8 |
Kosten für gewünschte Eil-oder Expressgutlieferung trägt der Empfänger. |
§9 |
Die Zahlung hat innerhalb 15 Tagen ohne Abzug zu erfolgen.Bei uns unbekannte Firmen sowie bei Firmen, deren Zahlungsweise den Eingang unserer Forderung als gefährdet erscheinen läßt, nehmen wir Lieferung gegen Vorauskasse vor. |
§10 |
Lieferzeit ab Lager 2-3 Tage,Zwischenverkauf vorbehalten, sonst schnellstens. |
§11 |
Die Preisbasis bezieht sich auf die geschlossene Abnahme der angefragten Mengen. |
§12 |
Die Preisgültigkeit obliegt der jeweils gültigen Fassung bei jährlicher Überarbeitung. |
§13 |
Es wird keine Haftung für Datenfehler oder fehlerhafte Darstellung noch für die Produktbeschreibung, technische Angaben, Abbildungen und Preise übernommen. |
§14 |
Jeglicher Nachdruck / Kopie / Abbildung, auch auszugweise, ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. |
§15 |
Die Gewährleistung richtet sich nach den zwischen den jeweiligen Partnern des Kaufvertrages vereinbarten Bedingungen.Änderungen behalten wir uns ohne vorherige Benachrichtigung vor. |
§16 |
ProbeMuster können nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden.Es wird eine Leihgebühr bzw. MietPreis pro Woche oder Tag nach ArtikelWert veranschlagt.Der MietBetrag wird im Auftragsfall angerechnet.Die LeihMuster müssen im OriginalZustand funktionstüchtig zurückgegeben werden, andernfalls wird eine Rücknahme ausgeschlossen und das Muster bzw. die Muster entsprechend in Rechnung gestellt. |
eShop - AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Kundendaten Enthaftung
1. Allgemeines
2. Lieferzeit
3. Lieferung
4. Stornierung
5. Mängelrüge
6. Haftung
7. Gewährleistung
8. Preise
9. Zahlungsbedingungen
10. Eigentumsvorbehalt
11. Schutzrechte
12. Gerichtsstand
Kundendaten
Wir versichern Ihnen,das Ihre persönlichen Daten von uns vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und in keinem Fall auf unserem Server gespeichert werden.Wir sind berechtigt,die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer,gleich
ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen,im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Enthaftung
Alle Informationen auf den Webseiten sind urheberrechtlich geschützt.Das Kopieren sowie die Verarbeitung,Veränderung und/oder entgeltliche Weitergabe dieser Informationen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung erlaubt.Sämtliche Aussagen dienen alleine der Information und sind unverbindlich.
Die Informationen enthalten keinerlei verbindliche Gewährleistung oder Zusicherung.Sie unterliegen dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung,sowohl in technischer als auch in preislicher und kommerzieller Hinsicht.Auf Grund ihrer Unverbindlichkeit ist jegliche Haftung für die Richtigkeit der Informationen ausgeschlossen.Auf den Webseiten können auch
Verknüpfungen (Links) zu anderen Webseiten bestehen,die von Dritten betrieben werden.Diese Verknüpfungen dienen nur der näheren Veranschaulichung.Die Inhalte dieser Webseiten sind keine eigenen und wir sind für deren Inhalte auch nicht verantwortlich.Die verknüpften Webseiten können urheberrechtlich geschützt sein.Die Nutzung unserer Webseiten
erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers.Eine Haftung für jegliche Schäden,die sich aus der Nutzung der Webseiten ergeben,insbesondere Betriebsunterbrechungen,entgangener Gewinn,Verlust von Informationen und Daten oder Mangelfolgeschäden,ist,soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen,wenn nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden.
1. Allgemeines
Lieferungen und Leistungen des Autragnehmers (AN) werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt,auch wenn nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen worden ist.Einkaufsbedingungen des Autraggebers (AG) werden nicht anerkannt.Wenn diese AGB keine Regelung enthalten,gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses AGB ungültig,so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.Angebote des AN sind freibleibend.Vereinbahrungen,Ergänzungen,Änderungen,Nebenabreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung des AN verbindlich.
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2. Lieferzeit
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich.Mit der Angabe einer Lieferzeit ist weder ein Verzugsanerkenntnis für die Vergangenheit noch eine Garantieerklärung für die Zukunft verbunden.Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht bevor alle Einzelheiten geklärt sind und der AG alle erforderlichen Unterlagen beigebracht hat.Die Lieferfrist ist eingehalten,wenn die Ware versandbereit ist und verlängert sich bei Vorliegen höherer Gewalt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit.Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare Ereignisse gleich,die
dem AN die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen,wie Arbeitskampf,behördliche Maßnahmen,Betriebsstörungen,Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Betriebsstoffe oder Vormaterialien sowie fertiger und unfertiger Erzeugnisse,Transportschwierigkeiten und Unfälle,auch wenn die Ereignisse beim Vorlieferanten eintreten
oder während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht,wenn sich die Lieferzeit verlängert.Bei nicht richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung ist der AN von seiner Lieferfrist frei und braucht auch keinen Schadenersatz zu leisten.Eine Verschiebung des Liefertermins durch den AG bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AN.
Preiserhöhungen und Mehrkosten trägt der AG.Wird der Versand der Ware auf Wunsch oder Verschulden des AG verzögert,so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des AG.
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3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk unter Ausschluß jeder Haftung des AN.Die Ware kann auf schriftliches Verlangen und Kosten des AG versichert werden.Die Gefahr des Untergangs,der Verschlechterung und der Versendung der Ware geht am Tag der Versandbereitschaft auf den AG über,auch bei Lieferungen frei Haus und
auch,wenn der AN vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.Bei Abnahmeverzug kann der AN die Ware unter Aufrechterhaltung seines Erfüllungsanspruchs auf Kosten und Gefahr des AG einlagern und Abrufaufträge selbst einteilen und berechnen.Teillieferungen sowie Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% sind zulässig und vom AG zu bezahlen.Wird dem AN die Lieferung unmöglich,
kann er vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten,ohne daß Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt und Folgeschäden geltend gemacht werden können.Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter Asschluß jeder Haftung unserer Wahl überlassen.Die Art der Verpackung steht in unserem Ermessen.Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet.
Kosten für gewünschte Eil-oder Expressgutlieferung trägt der Empfänger.
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4. Stornierung
Storniert der AG einen Auftrag oder einzelne Auftragspositionen,trägt er sämtliche entstandenen Kosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Warennettowertes.Eine Rückgabe gelieferter Ware bedarf der vorherigen Zustimmung des AN und ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Beschädigte Waren,Sonderanfertigungen und nicht zum normalen Warenangebot des AN gehörende Artikel werden generell nicht zurückgenommen.Für die Warenrücknahme berechnet der AN eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warennettowertes.Die Warenrücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des AG.
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5. Mängelrüge
Die Ware muß vom AG nach Erhalt untersucht werden.Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.Mängel,die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung
etwaiger Bearbeitung schriftlich zu rügen.Die Fristen gelten auch bei Teillieferungen.Die bemängelten Stücke sind unverzüglich zur Prüfung zur Verfügung zu stellen,da sonst die Mängelansprüche verfallen.Ersetzte Teile werden Eigentum des AN.Das Recht des AG,Ansprüche aus Mängel geltend zu machen,verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt
der rechtlichen Rüge an in 12 Monaten,frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.Für die Rücksendung bemängelter Ware ist die vorherige schriftliche Zustimmung des AN erforderlich.Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des AG und ist dem AN kostenfrei anzuliefern,auch wenn der AN bei berechtigter Mängelrüge von den Kosten der Nachbesserung bzw.
Ersatzlieferung die Arbeits-,material- und Transportkosten trägt.Die Gewährleistungspflicht entfällt,wenn die Ware vom AG verarbeitet oder veräußert worden ist oder wenn der AG eine Änderung oder Nachbesserung selber vornimmt oder vornehmen läßt.Der AN ist zur Beseitigung von Mängel nicht verpflichtet,solange der AG seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Bei Entwicklungsaufträgen ist eine Haftung des AN für den Entwicklungserfolg ausgeschlossen.Im Falle der Beanstandung einer Lieferung bleibt Abnahme- und Zahlungspflicht des AG bestehen.Ein dem AG zugebilligter Nachlass wird bei erfolgter Zahlung zurückgezahlt.
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6. Haftung
Die in Veröffentlichungen,Werbeschriften,Katalogen,Preislisten,Bedienungsanleitungen,Angeboten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben,Zeichnungen,Abbildungen,Maße,Leistungsbeschreibungen etc. sind freibleibende und unverbindliche Näherungswerte und begründen keine Eigenschaftszusicherungen oder Übernahme besonderer
Einstandspflichten.Der AG ist verpflichtet,die Ware vor ihrem Einsatz für den vorgesehenen Zweck auf ihre spezielle Geeignetheit,Produktsicherheit und ihre Übereinstimmung mit allen einschlägigen technischen,gesetzlichen oder behördlichen Voeschriften hin zu überprüfen.Der AN haftet für durch eine solche ordnungsgemäße Prüfung vermeidbare Schäden nicht.
Soweit in diesen Bedingungen die Haftung nicht anderweitig geregelt ist,haftet der AN nur,wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.Der AN haftet nur für unmittelbare Schäden,nicht für Folgeschäden.Die Haftung des AN ist der Höhe nach auf 20 % der Vertragssumme begrenzt.Nicht ausdrücklich in diesen Bestimmungen zugestandene Ansprüche sind,soweit gesetzlich zulässig,ausgeschlossen.Das gilt auch,
soweit Ansprüche aus falscher Beratung,unerlaubter Handlung,Produzentenhaftung,positiver Forderungsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß hergeleitet werden können.
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7. Gewährleistung
Diejenigen Teile der Ware sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des AN auszubessern oder neu zu liefern,die infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes sich innerhalb von 12 Monaten,bei Mehrschichtbetrieb innerhalb von 6 Monaten,nach Erfüllung als in ihrer Brauchbarkeit
erheblich beeinträchtigt herausstellen.Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der AG Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Weitergehende Gewährleistungsansprüche,insbesondere ein Ersatz von Kosten Dritter,sind ausgeschlossen.Statt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen,kann der AN eine Herabsetzung des Preises
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.Die Gewährleistung gilt nur für die Mängel,die unter gewöhnlichen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßen Gebrauch auftreten,wofür der AG beweispflichtig ist,also nicht bei unsachgemäßer Verwendung,fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung,übermäßiger Beanspruchung,natürlicher Abnutzung,ungeeigneten
Betriebsmitteln,Austauschwerkstoffen,Zusatzkomponenten,mangelhafter Weiterbearbeitung,chemischen,elektrochemischen,elektrischen sowie aggressiven Einflüssen.Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich die Mängelhaftung des AN auf die Abtretung seiner Haftungsansprüche gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse.
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8. Preise
Die Preise sind freibleibend und verstehen sich in Euro (EUR) ab Werk ausschließlich Verpackung,Transport,Versicherung und basieren auf den gegenwärtigen Herstellungskosten.Nachträgliche Herabsetzung der Bestellmenge oder der Stückzahl bei vereinbarter Teillieferung sowie Verringerung vereinbarter Abrufe durch den AG bedingen eine Erhöhung der Stückpreise und
etwaiger Rüst- und Anlaufkosten.Der AN behält sich vor,bei der Lieferung diejenigen Preise zu berechnen,die sich infolge von Kostensteigerungen für Material,Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe,Handelsware,Löhne,Wechselkurse,Zinsen oder sonstige verteuernde Umstände ergeben oder kalkulatorisch als notwendig erweisen sollten.Die Preise sind für Nachbestellungen nicht verbindlich.Sämtliche Preise,Kosten,Gebühren
und Zinsen verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (MWST).
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9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind sofort bei Rechnungsstellung einschließlich Versand- und Nebenkosten in voller Höhe fällig.Dem AG werden folgende Zahlungserleichterungen nachgelassen: innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen,wenn der Betrag für den AN verfügbar ist.Bei Zielüberschreitung
ist der AN berechtigt,Mahngebühren zu erheben und Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung und sind kostenfrei zu leisten.Wechsel werden nur nach schriftlicher Vereinbarung angenommen.Der AN kann Vorauszahlungen verlangen.Bei Verdacht einer Gefährdung des Anspruchs auf das Entgelt kann der AN auch nach
Vertragsabschluß Vorauszahlung oder Sicherheit fordern und die Leistung bis zur Erfüllung seines Verlangens verweigern.Bei Verweigerung des AG oder fruchtlosem Fristablauf ist der AN berechtigt,vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.Aufrechnungen mit Gegenforderungen und Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind ausgeschlossen.Bei uns unbekannten Firmen sowie bei Firmen,
deren Zahlungsweise den Eingang unserer Forderung als gefährdet erscheinen läßt,nehmen wir Lieferung generell gegen Vorauskasse vor.Bleibt ein Schuldner mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Rückstand,so werden alle unsere Forderungen gegen ihn sofort fällig.Das Gleiche gilt für den Fall,daß angenommene Schecks oder Wechsel zu Protest gehen.
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10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung der sämtlichen,auch künftigen Forderungen Eigentum des AN.Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung der Saldoforderung des AN.Be- oder verarbeitet der AG die Vorbehaltsware oder verbindet diese mit anderen Gegenständen,so überträgt der AG dem AN schon jetzt
seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den neuen Gegenständen und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für den AN.Der AG darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist veräußern.Der AN kann die Veräußerungs- und Verarbeitungsgenehmigung widerrufen,soweit eine Veräußerung bzw. Verarbeitung nicht im regulären Geschäftsgang
des AG erfolgt.Verpfändung und Sicherungsübereignung sind ihm untersagt.Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte des AN durch Dritte hat der AG den AN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.Veräußert der AG die Vorbehaltsware,so tritt er bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des AN hiermit schon jetzt den vollen ihm aus dieser Veräußerung entstehenden Anspruch gegen
seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an den AN ab,auch wenn die Gegenstände verarbeitet oder mit anderen Leistungen veräußert wurden.Auf Verlangen des AN hat der AG die Schuldner der abgetretetenen Forderungen sowie Art und Höhe der Forderungen zu benennen.Übersteigt der Wert der dem AN gegebenen Sicherungen dessen Forderungen um mehr als 20 v.H.,so kann der AG insoweit Rückübertragung fordern.Der AG ist
verpflichtet,dem AN die zur Geltungmachung seiner Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
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11. Schutzrechte
Der AN behält sich an den bereitgestellten Formen,Mustern,Abbildungen,technischen Unterlagen,Katalogen,Prospekten,Zeichnungen,Kostenvoranschlägen,Angeboten das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor.Ohne schriftliche Zustimmung des AN dürfen die Unterlagen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht,noch anderweitig
verwertet werden.Zuwiderhandeln verpflichtet zu Schadenersatz.Vertragsgegenstände darf der AG ohne schriftliche Zustimmung des AN nicht selbst produzieren oder produzieren lassen.Für nach Angaben des AG hergestellte Erzeugnisse haftet dieser,wenn durch die Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und andere Rechte Dritter verletzt werden.Der AG ist verpflichtet,den AN von allen Ansprüchen Dritter,die sich aus einer solchen
Verletzung ergeben könnten,zu befreien.Vom AN hergestellte oder beigestellte Formen,Werkzeuge oder sonstige Vorrichtungen bleiben Eigentum des AN,auch wenn der AG die Kosten dafür übernommen hat.Der AG ist verpflichtet,alles aus der Geschäftsverbindung mit dem AN erlangte nicht offenkundige Wissen Dritten gegenüber geheimzuhalten.Eingesandte Muster oder Zeichnungen werden nur auf Wunsch zurückgesandt.Kommt ein Auftrag
nicht zustande,so ist dem Lieferer erlaubt,Muster und Zeichnungen 4 Wochen nach Abgabe des Angebotes zu vernichten.
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12. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten,ist,soweit der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist,die Klage bei dem Gericht zu erheben,das für den
Hauptsitz oder die Ware auszuliefernde Zweigniederlassung des AN zuständig ist.Der AN ist auch berechtigt,am Hauptsitz des AG zu klagen.Ist der AG Vollkaufmann,so gilt für das Mahnverfahren das für den Hauptsitz des AN zuständige Gericht als vereinbart.Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regelt sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrecht.
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Stand: Januar 2006
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